SRW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Spezialkanzlei für Sozialrecht - Berlin

Adresse: Hackenbergstraße 10, 12489 Berlin, Deutschland.
Telefon: 3039876738.
Webseite: sozialrecht-weiss.de.
Spezialitäten: Rechtsanwalt.
Andere interessante Daten: WC.
Bewertungen: Dieses Unternehmen hat 30 Bewertungen auf Google My Business.
Durchschnittliche Meinung: 4.6/5.

Ort von SRW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Spezialkanzlei für Sozialrecht

SRW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Spezialkanzlei für Sozialrecht ist eine Anwaltskanzlei, die sich auf das Sozialrecht spezialisiert hat. Das Unternehmen befindet sich in der Hackenbergstraße 10, 12489 Berlin, Deutschland. Die Kanzlei ist unter der Telefonnummer 3039876738 erreichbar.

Die Anwaltskanzlei SRW bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen im Bereich des Sozialrechts an. Die Spezialisierung auf Sozialrecht ermöglicht es der Kanzlei, ihr Fachwissen und ihre Expertise gezielt einzusetzen, um den Bedürfnissen ihrer Mandanten gerecht zu werden. Die Anwaltskanzlei ist damit eine hervorragende Anlaufstelle für alle, die Unterstützung in sozialrechtlichen Fragen benötigen.

Auf der Website sozialrecht-weiss.de können Interessenten mehr über die Kanzlei und ihre Leistungen erfahren. Hier finden sich Informationen zu den verschiedenen Rechtsgebieten, auf die sich die Kanzlei konzentriert, sowie zu den einzelnen Anwälten und ihrem Hintergrund.

Ein weiterer Vorteil der Kanzlei SRW ist die Barrierefreiheit. Das Unternehmen verfügt über entsprechende Einrichtungen, um allen Mandanten einen angenehmen und unkomplizierten Besuch zu ermöglichen. Dies ist ein wichtiger Aspekt, der für viele Menschen von großer Bedeutung ist.

Die Kanzlei SRW wird von ihren Mandanten sehr geschätzt. Auf Google My Business hat das Unternehmen insgesamt 30 Bewertungen erhalten, was auf eine hohe Kundenzufriedenheit hinweist. Die durchschnittliche Bewertung liegt bei sehr guten 4.6/5 Sternen. Diese positiven Bewertungen sprechen für sich und unterstreichen die hohe Qualität der angebotenen Dienstleistungen.

Bewertungen von SRW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Spezialkanzlei für Sozialrecht

SRW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Spezialkanzlei für Sozialrecht - Berlin
Al ex
1/5

Liebe Leser,

Bei allem nötigen Respekt und aller Liebe kann ich diese Rechtsanwaltsgesellschaft NICHT (!!!) weiterempfehlen. Hierbei handelt es sich um eine reine Abzocke und hier ist alle Vorsicht geboten.

Ich habe mich dazu entschieden die Kanzlei zu kontaktieren, da die Bewertungen hier und auf einer weiteren Anwalts-Bewertung Website überwiegend positiv ausgefallen sind.
Allerdings wurden diese Bewertungen wohl gekauft.

Die Kanzlei habe ich lediglich für EIN Beratungsgespräch angerufen und dort habe ich mit Melanie Conrad gesprochen. Von Beginn an hatte ich schlechtes Gefühl bei dieser unhöflichen und, so leid es mir auch tut, unfähigen Frau. Das Gespräch wurde unnötig in die Länge gezogen, indem nicht sachliche und auch nicht zum Anliegen bezogene Fragen gestellt worden sind.
Alles mit dem Ziel mir am Ende eine Rechnung zu einzureichen die mich am Ende vor Verzweiflung brachte.
Für ein 15 Minuten langes erstes Beratungsgespräch wurde mir am Ende eine Rechnung in Höhe von über 200€ zugestellt!!!

Diese Gesellschaft ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Diese Menschen ziehen Personen, welche dringend Hilfe benötigen, ab!!!

Bitte machen Sie nicht den Fehler wie ich und suchen sie eine andere Rechtsanwaltsgesellschaft auf.

SRW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Spezialkanzlei für Sozialrecht - Berlin
Sina Carmincke
5/5

Ohne persönlichen Kontakt total super. Mir wurde immer mit Rat und Tat telefonisch oder per Email weitergeholfen. Meine Zweifel wurden mir immer genommen und somit konnten wir das Verfahren Dank der Erfahrung von Rechtsanwältin Frau Conrad positiv für uns zu Ende bringen. Ich danke Ihnen sehr für Zeit und Mühe.

SRW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Spezialkanzlei für Sozialrecht - Berlin
Uwe Kroß
5/5

Ich hatte ein großes Problem wegen meiner Schwerbehinderungsanerkennung !
Ein Wiederspruch an das Landes Gesundheits Amt, reichte leider nicht aus, um mein Recht durchzusetzen.
In meinem Fall ging es um das Merkzeichen (G), das mir eigentlich zugestanden hätte.
Ich musste also den Klageweg beschreiten, um mein Recht als Behinderter Mensch durchzusetzen .
Die Anwaltskanzlei hat mich sehr gut beraten und auch die Klage für mich eingereicht.
Obwohl die Aussicht auf Erfolg nicht zugesichert werden konnte,
hat meine Rechtsanwältin es geschafft, mit klugen Formulierungen an das Gericht, mein Recht durchzusetzen !!!
Dafür vielen,vielen Dank !!!!

SRW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Spezialkanzlei für Sozialrecht - Berlin
Sascha M
5/5

Top Beratung, immer für Nachfragen erreichbar, hat den Rechtsstreit für uns gewonnen. Ich bin sehr dankbar für die super Unterstützung in der Angelegenheit. Sehr zu Empfehlen. Beraten und Betreut wurden wir durch Frau Rechtsanwältin Krumrey.

SRW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Spezialkanzlei für Sozialrecht - Berlin
Sven Längerich
5/5

Meine Frau und ich können diese Anwaltskanzlei nur weiter empfehlen. Alle Mitarbeiter sind sehr freundlich, auch wenn man mal ohne Termin eine schnelle Antwort braucht. Besonders danken möchten wir Frau Krumrey, die sich in einem Widerspruchsverfahren, zu unserer vollsten Zufriedenheit gekümmert hat.

SRW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Spezialkanzlei für Sozialrecht - Berlin
Sebastian Neumann
1/5

Ich kann lediglich Frau Rechtsanwältin Krumrey bewerten und diese leider nicht empfehlen.

Aufgrund der positiven Bewertungen und des nach außen bestehenden seriösen Eindrucks habe ich mich an Frau Krumrey mit der Bitte um Begründung einer fristwahrend eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde in einem Streit mit der Krankenkasse gewandt. Die Sach- und Rechtslage wurde in einem freundlichen Gespräch erörtert. Dass diese kein „Selbstläufer“ und anspruchsvoll sei, wurde hinreichend erörtert. Nach der Erörterung nahm Frau Krumrey das Mandat an und rechnete umgehend bei der Rechtsschutzversicherung ab.

Da das angenommene Mandat nach der Akteneinsicht nicht begründet wurde, bat das Gericht mit Verfügung vom 18.02.2020 „letztmalig“, die Beschwerde binnen eines Monats zu begründen. Frau Krumrey begründete die Beschwerde nicht und bat nicht um Fristverlängerung. Das Landessozialgericht hat daher die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen, in dessen Beschluss vom 25.03.2020 es heißt:

„Seine Verfahrensbevollmächtigten haben die Nichtzulassungsbeschwerde trotz mehrfacher Aufforderungen und einer Fristsetzung durch den Vorsitzenden des Senats innerhalb der gesetzten Frist nicht begründet, ohne hierfür einen Grund anzugeben. Aus diesem Grund kann die Nichtzulassungsbeschwerde keinen Erfolg haben. Denn es ist nicht Aufgabe des Landessozialgerichts selbständig Gründe für die Zulassung der Berufung zu suchen, ...“.

Ebenfalls am 25.03.2020 - und damit nach Ablauf der letzten Frist - wies Frau Krumrey darauf hin, dass die Beschwerde nach ihrer Auffassung keine Aussicht auf Erfolg hat; sie riet zur Rücknahme. Da ich eine andere Auffassung – wie im Erstgespräch erläutert – hatte, habe ich Frau Krumrey daraufhin aufgefordert, das angenommene Mandat zu erfüllen und die Beschwerde bis zum 27.03.2020 zu begründen. Am 27.03.2020 teilte sie sinngemäß mit, die Beschwerde nicht begründen zu wollen. Das Mandat wurde hier folgerichtig gekündigt, um noch einen anderen Rechtsanwalt beauftragen zu können, welcher die Beschwerde begründen könne (der Beschluss des Gerichts war bis dahin noch nicht bekannt).

Ich muss dieses Gebaren leider als außerordentlich unseriös betrachten. Moniert wird hier nicht die abweichende Rechtsauffassung, was völlig in Ordnung ist. Moniert wird, dass Fristen nicht eingehalten wurden und das erst nach Ablauf der letzten Frist konkret mitgeteilt wurde, dass die Beschwerde keine Aussicht auf Erfolg haben (was ich nicht teile) und zurückgenommen werden solle, mithin die Beschwerde nicht begründet werde. Eine seriöse Kanzlei hätte dies vor Ablauf von Fristen getan, um den Mandanten die Möglichkeit einzuräumen, sich ggf. anderweitig oder aber selbst vertreten zu können. Dies wurde vereitelt. Dass ein geltend gemachter Anspruch aus Anwaltshaftung zurückgewiesen wurde, verwundert letztlich nicht.

Aufgrund der hiesigen berechtigten Kritik kündigte Frau Krumrey letztlich zwei weitere Mandate, die ebenfalls leider unzureichend bis gar nicht begründet wurden. Sie verlangte gleichwohl für beide Verfahren die Gebühren. Insofern besteht in diesen Berufungsverfahren keine anwaltliche Vertretung.

SRW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Spezialkanzlei für Sozialrecht - Berlin
Barbara Arndt
5/5

Rechtsstreit um GdB. Hat alles super geklappt. Kontakt und Absprachen erfolgten per E-Mail oder Telefon. Auch ohne persönlichen Kontakt habe ich mich gut aufgehoben gefühlt.
Vielen Dank Frau M. Conrad!

SRW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Spezialkanzlei für Sozialrecht - Berlin
Kerstin WinterSommer
5/5

nach langen kampf mit d.ämtern (familienkasse) und keine aussicht auf erfolg haben wir uns ein anwalt gesucht i.internet und sind auf ihre anwaltskanzlei weiß gestoßen.wir sind sehr herzlich aufgenommen worden.auch die mitarbeiterinnen im büro waren immer sehr nett wenn man angerufen hat ,und immer hilfsbereit.also wir können diese anwaltskanzlei weiß nur weiterempfehlen .ich möchte mich noch einmal ganz herzlich bei frau rechtsanwältin melanie conrad bedanken sie haben kompetente und professionelle arbeit geleistet.vielen dank. Fam. Kerstin .R.

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