Sunny W.
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Als Betreuer meiner im September 2022 verstorbenen Mutter, verweigert Herr Strobl trotz mehrmaliger schriftlicher Aufforderung, bis heute den Einblick in die Bank- und Steuerunterlagen sowie Rechnungen die vom Girokonto meiner Mutter abgebucht wurden.
Als Betreuer hat Herr Strobl die Pflicht über die Vermögensverwaltung Rechenschaft abzulegen. § 1890 BGB ergibt sich die Pflicht des Betreuers, nach Beendigung seines Amtes alle im Eigentum des Betreuten stehenden Unterlagen an den Betreuten oder seinen Rechtsnachfolger (Erben) herauszugeben. Darunter fällt auch die Herausgabe von Kontoauszügen, Steuerunterlagen etc.
Zu Lebzeiten meiner Mutter war die Betreuung durch Herrn Strobl absolut unzureichend. Das Haus musste verkauft werden, weil Herr Strobl sich nicht kümmern wollte. Die Gesundheitsversorgung im Pflegeheim war ein Desaster. Die Aufforderung meiner Mutter einen Augenarztbesuch zu ermöglichen wurde erst nach fast 2 Jahren nachgekommen. Einen neuen Zahnersatz anfertigen zu lassen, wurde bis zum Tod, also knapp 1 Jahr nicht nachgekommen. Meine Mutter konnte nur noch schlucken und ist vollkommen abgemagert.
Für vermögende Betreute erhält Herr Strobl einen erhöhten Satz zugesprochen. Um die Geldanlagen hat sich Herr Strobl nicht gekümmert.