Fachanwaltskanzlei Bahner - Heidelberg

Adresse: Schloß-Wolfsbrunnenweg 15/1, 69118 Heidelberg, Deutschland.
Telefon: 62213393680.
Webseite: beatebahner.de.
Spezialitäten: Rechtsanwalt.
Andere interessante Daten: WC.
Bewertungen: Dieses Unternehmen hat 69 Bewertungen auf Google My Business.
Durchschnittliche Meinung: 4.9/5.

Ort von Fachanwaltskanzlei Bahner

Die Fachanwaltskanzlei Bahner ist eine Anwaltskanzlei in Heidelberg, Deutschland, die sich durch ihre kompetente Rechtsberatung und -vertretung auszeichnet. Die Kanzlei befindet sich im schönen Schloß-Wolfsbrunnenweg 15/1, 69118 Heidelberg. Sie können die Kanzlei telefonisch unter 62213393680 erreichen. Die Website der Kanzlei ist beatebahner.de.

Die Kanzlei hat sich auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert, darunter das Strafrecht, Verkehrsrecht, Medizinrecht und Arzthaftungsrecht. Die Fachanwaltskanzlei Bahner ist eine der führenden Kanzleien in diesen Bereichen und bietet ihren Mandanten eine umfassende und individuelle Rechtsberatung.

Die Kanzlei verfügt über moderne Räumlichkeiten, die mit der neuesten Technik ausgestattet sind. Die Mitarbeiter der Kanzlei arbeiten engagiert und professionell zusammen, um die bestmöglichen Ergebnisse für ihre Mandanten zu erzielen.

Ein weiterer Vorteil der Kanzlei ist die Barrierefreiheit. Die Kanzlei ist mit einem barrierefreien WC ausgestattet, was für Menschen mit Behinderungen sehr wichtig ist.

Die Fachanwaltskanzlei Bahner hat insgesamt 69 Bewertungen auf Google My Business und eine Durchschnittliche Meinung von 4.9/5. Diese Bewertungen spiegeln das hohe Maß an Zufriedenheit und Vertrauen wider, das die Mandanten der Kanzlei entgegenbringen.

Insgesamt ist die Fachanwaltskanzlei Bahner eine hervorragende Wahl für alle, die eine kompetente und individuelle Rechtsberatung benötigen. Wir empfehlen Ihnen, sich auf der Website beatebahner.de über die Kanzlei zu informieren und einen Termin zu vereinbaren. Kontaktieren Sie die Kanzlei noch heute und lassen Sie sich von ihrer Expertise und ihrem Engagement überzeugen.

Bewertungen von Fachanwaltskanzlei Bahner

Fachanwaltskanzlei Bahner - Heidelberg
Mia González Berducido
5/5

Dankeschön meine Liebe Frau Bahner! für ihren Mut für die Menschlichkeit einzustehen! Und ich würde mir wünschen wenn es die BRD nicht mehr gibt das sie weiter für die Menschlichkeit arbeiten.

Fachanwaltskanzlei Bahner - Heidelberg
AY
5/5

Vielen Dank für Ihren Mut sich für unsere Grundrechte und gegen das Unrecht einzusetzen, dass uns allen gerade angetan wird. Davon brauchen wir so viel mehr! „Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“

Fachanwaltskanzlei Bahner - Heidelberg
Georg Behnke
1/5

Die Dame hat ein Rechtsgutachten geschrieben, welches völlig abwegige Argumente beinhaltet und vor allem: nicht den Gutachtenstil aufweist. Diese grundlegende Fähigkeit besitzt man schon im ersten Semester Jurastudium. Wer das nicht kann, zeugt nicht von einem kompetenten Anwalt. Wer eine produktive Rechtsberatung sucht, wird hier nicht fündig.

Fachanwaltskanzlei Bahner - Heidelberg
Sylvia Peter
5/5

Ich finde es Großartig das Sie sich zum Wohle aller Menschen einsetzten!!! BITTE GEBEN SIE NICHT AUF!!! Ihr Mut und ihre Stärke diesen Schritt zu gehen verdienen meine größte Anerkennung. ❤️

Fachanwaltskanzlei Bahner - Heidelberg
Nina Blum
5/5

Sehr geehrte Frau Bahner, herzliche Dank für Ihr Engagement bezüglich unserer Menschenrechte. Ich hoffe und wünsche mir das dadurch mehr Menschen auf die aktuelle Lage aufmerksam geworden sind.

Fachanwaltskanzlei Bahner - Heidelberg
Naomi Steinberger
5/5

Vielen Dank, Frau Bahmer für Ihren Einsatz für die Demokratie. Leider ist unsere Justiz faul bis ins Mark, und das schon seit vielen Jahren. Ein repressives System aus Karrieristen und Jasagern, in welchem echte Kämpfer für das Recht gnadenlos aussortiert werden.

Fachanwaltskanzlei Bahner - Heidelberg
Luise Waldner
5/5

Volle Hochachtung für Frau Beate Bahner.

Zitat: Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag
von Beate Bahner ab - 1 BvQ 26/20 -
Karfreitag, 10. April 2020, 17.30 Uhr

Beate Bahner gibt hiermit ihre Anwaltszulassung zurück
Sehr geehrte Mandanten, sehr geehrte Damen und Herren,
mehr als 25 Jahre ich ich Sie sehr gerne als Anwältin begleitet und mich für Ihr gutes Recht eingesetzt.
Nach Erhalt des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom Karfreitag, 10. April 2020 habe ich entschieden, meine Anwaltszulassung zurückgegeben.
Es ist mir leider nicht gelungen, den Rechtsstaat und die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland, insbesondere unsere verfassungsrechtlich verankerten Grundrechte und die unverbrüchlichen Menschenrechte vor dem schlimmsten weltweiten Angriff und der blitzschnellen Etablierung der menschenverachtensten Tyrannei zu retten, die die Welt jemals gesehen hat.
Damit ist am Karfreitag, 10. April 2020 unser Rechtsstaat gestorben, den wir noch letztes Jahr mit dem 70-jährigen Bestehen unseres Grundgesetzes so stolz gefeiert haben.
Unser Rechtsstaat lag schon seit zwei Wochen sterbend auf der Intensivstation und konnte von mir leider nicht wiederbeatmet werden. Es fehlten 83 Millionen Beatmungsgeräte.
In einer Diktatur und Tyrannei herrschen Willkür, Drohung und Polizeigewalt. Meine Tätigkeit als Rechtsanwältin hat sich damit leider erübrigt. In einem solchen Polizeistaat kann auch ich nichts mehr für Sie tun.
Ich war sehr gerne für Sie da und bedanke mich ganz herzlich bei allen Menschen, die mich in der Woche vom Freitag, 3. April 2020 bis Karfreitag, 10. April 2020 unterstützt und begleitet haben.
Ihre Beate Bahner, Rechtsanwältin
Zitat Ende!
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Die ist mein Recht auf eine freie Meinungsäußerung, gemäß Atikel 5 Grundgesetz.
Macht euch selbst schlau und recherchiert im Internet

Fachanwaltskanzlei Bahner - Heidelberg
M A
5/5

Danke für Ihren Mut und Ihren Einsatz für uns und unser Land! Bitte geben Sie nicht auf! Wir brauchen mehr Menschen wie Sie!

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