Eric Maiwald
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Ich kann keine Weiterempfehlung aussprechen und das obwohl ich Herrn Elgar Richter aus dem privaten Umfeld kenne. Ich bin extrem enttäuscht, sowohl menschlich als auch auf der beruflichen Ebene. Mal abgesehen davon, dass er zu einem verabredeten Termin gar nicht erschienen ist und am Tag der Gerichtsverhandlung 20- 30min zu spät gekommen ist(ohne mir Bescheid zu geben, ich dachte ich müsse mich allein vertreten), ist er im Vergleich zu meiner neuen Kanzlei(ich denke auch im Vergleich zu anderen Anwälten in und um Luckenwalde aber das habe ich nicht verglichen)unfassbar teuer. Das liegt daran, dass er zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz eine zusätzliche Vergütungsvereinbarung aufsetzt, die ich naiverweise unterschrieben habe. 100€/ Arbeitsstunde zusätzlich(wie gesagt, alles zusätzlich zum ohnehin rechtsgültig bestehenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) hat sich im Erstgespräch nicht nach viel angehört aber wenn(natürlich nur rein hypothetisch) am Ende dann z.B 18h an einer einstweiligen Anordnung "gearbeitet" wurde, könnte man das natürlich gnadenlos ausschlachten und die Gutmütigkeit seines Mandanten ausnutzen.
Ich hätte mich vorher darüber informieren müssen und bin am Ende selbst Schuld.
Im Vergleich hätte ich bei meinem jetzigen Anwalt für eine EAO(die mein Anwalt in meiner Situation auch nicht empfohlen hätte, sondern gleich ein Hauptsacheverfahren eröffnet hätte,) 1200€ weniger bezahlt und das Hauptsacheverfahren mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit gewonnen.
Die EAO wurde durchs Gericht natürlich auch noch zurückgewiesen(also Verhandlung verloren)weil wichtige Anlagen nicht abgerufen wurden. Diese waren wohl im elektronischen Anwaltspostfach nicht vorhanden aber Sie hätten durch einen Verweis(den es gab) angefordert werden müssen. Stattdessen wurde sich zurückgelehnt nach dem Motto, naja wenn nichts dabei ist, dann gibt es auch nichts und kann uns auch nicht auf die Füße fallen. Ist es am Ende dann aber und zwar gewaltig!
Beim Sorgerecht habe ich auch den Vergleich gemacht. Für ein Schreiben zum Sorgerecht hat mir Herr Richter 870,37€ berechnet. Er hat dafür wohl 3,5h gearbeitet(für mich sehr schwer nachvollziehbar aber ich bin ja nicht vom Fach, vielleicht gab es auch wieder Probleme mit dem elektronischen Postfach, was mir Herr Richter auch dazu erklärte als ich ihn um eine genaue Aufschlüsselung seiner Arbeitszeiten gebeten habe). Bei meiner neuen Anwaltskanzlei(die haben dort sogar Angestellte und eine physische Kanzlei) habe ich für ein Schreiben zum Sorgerecht lediglich 453, 87€ bezahlt. Das sind eben nur die besagten Gebühren auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Fühlt sich für mich persönlich deutlich angenehmer und transparenter an.