RA Manfred Kaussen - Senftenberg

Adresse: Am Gericht 4, 01968 Senftenberg, Deutschland.
Telefon: 35732557.
Webseite: rae-kaussen.de.
Spezialitäten: Rechtsanwalt.
Andere interessante Daten: Service/Leistungen vor Ort, Onlinetermine, WC, Termin erforderlich.
Bewertungen: Dieses Unternehmen hat 4 Bewertungen auf Google My Business.
Durchschnittliche Meinung: 2/5.

Ort von RA Manfred Kaussen

Guten Tag Hier ist der hilfreiche Assistent, der Sie über Herrn Rechtsanwalt Manfred Kaussen informieren wird.

Herr Kaussen ist ein kompetenter und erfahrener Rechtsanwalt mit einer Kanzlei in Senftenberg, Deutschland. Die Adresse lautet: Adresse: Am Gericht 4, 01968 Senftenberg, Deutschland. Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, können Sie ihn unter folgender Nummer kontaktieren: Telefon: 35732557.

Die Website von Herrn Kaussen ist Webseite: rae-kaussen.de. Hier können Sie mehr über seine Leistungen erfahren. Er bietet eine Vielzahl von Spezialitäten: Rechtsdienstleistungen an, wie zum Beispiel Service und Leistungen vor Ort sowie Onlinetermine. Die Kanzlei verfügt über barrierefreie Einrichtungen und ein WC.

Es ist wichtig zu beachten, dass ein Termin erforderlich ist, um Herrn Kaussen zu konsultieren. Dies gewährleistet, dass er sich ausreichend Zeit für Ihre Angelegenheit nehmen kann.

Bisher hat Herr Kaussen 4 Bewertungen auf Google My Business. Die durchschnittliche Meinung beträgt 2/5. Es ist empfehlenswert, sich die Bewertungen durchzulesen, um ein besseres Verständnis von anderen Klienten über seine Arbeit zu erhalten.

Bewertungen von RA Manfred Kaussen

RA Manfred Kaussen - Senftenberg
Kathrin Rolle
1/5

Ich möchte betonen, dass meine Bewertung ausschließlich die Kanzlei in Senftenberg betrifft. Auf Grund einer Erbangelegenheit brauchte ich juristischen Beistand. Die Präsentation der Kanzlei auf deren Internetseite machte für mich einen durchaus positiven Eindruck. Ich habe mich davon beeinflussen lassen und kann auf Grund meiner Erfahrung nur davon abraten.
Wie bereits geschrieben ging und geht es um eine Erbangelegenheit mit relativ kleinem Gegenstandswert- Höhe 20.000,00€.
Herr Rechtsanwalt Wundke erhielt von meinem Bruder und mir das Mandat uns rechtlich zu vertreten. Bereits nach 2 Schreiben an die Gegenseite (Fristverlängerung und Angebot außergerichtliche Einigung) sowie eine Auflistung des Vermögens waren 1.000,--€ aufgebraucht und es wurde eine weitere Abschlagszahlung in Höhe von 2.300,--€ schriftlich eingefordert. Da weder mein Bruder noch ich eine Auflistung der angefallenen Kosten sowie eine Rechnung erhalten haben fragte ich direkt in der Kanzlei nach. Das Telefonat mit Herrn Wundke gestaltete sich relativ schwierig da ich kaum Chancen hatte, mein Anliegen wie nicht erhaltene Rechnungen/ Abschlagszahlungen sowie nicht mit uns abgestimmte ausgehende Anwaltsschreiben zu klären. Ich versuchte Herrn Wundke in seiner Redewut zu unterbrechen und bat ihn, auch etwas sagen zu dürfen. Er verneinte und meinte ob ich mir vorstellen könne, wie oft er Diskussionen bezüglich Rechnungen führen müsse (sagt alles!) und er darauf keine Lust hätte.
Auf meinen Kritikpunkt, dass ich die Schreiben, welche an die Gegenseite geschickt werden vorher als Entwurf lesen möchte bekam ich die Antwort, dass er dazu nicht verpflichtet sei. Als ich ihm diesbezüglich widersprach, mit dem Hinweis, dass ich es auf Grund meiner beruflichen Tätigkeit anders kenne, beendete Herr Wundke das Telefonat indem er mir sagte, dass er hiermit das Mandat auf Grund nicht verhandenen Vertrauens kündige, ich die Abschlussrechnung bekomme und dann den Telefonhörer aufknallte.
Das Verhalten dieses Anwaltes ist in keinster Weise souverän und professionell und spiegelt nicht das Erscheinungsbild des Berufsstandes wieder.
Das ist meine leider negative Erfahrung mit der Kanzlei Kuhlmey § Kaussen.

RA Manfred Kaussen - Senftenberg
Katharina Schneider
1/5

Und ein Stern ist schon zu viel.

Ein in der Werbung ausgewiesener Rechtsanwalt für Mietrecht gibt vor Ort keine Auskünfte, er müsse nachlesen. Ich zitiere und schildere den Umstand aus eigener Erfahrung.

Man unterschreibt eine Pauschalvergütung, die nicht in Gänze von einer Rechtsschutzversicherung getragen wird.

Eine Mahnverfahren wird ohne weitere mögliche Verständigung veranlasst, die Zuständigkeiten werden am Telefon nicht offen gelegt. Auflegen durch einen Mitarbeiter ist eher der Weg zur Lösung gewesen.

Ich fühlte mich menschlich sehr schlecht beraten und im Zuge des Versuchs einer Klärung schlecht behandelt. In der Annahme ein Vertrauensverhältnis einzugehen, aus der Not einer mietrechtlichen Problematik im Vorschuss Vertrauen gegeben... Das hat sich leider nicht amortisiert.

Business nach Vorschrift. Wer streitet mit einem Anwalt?

Kann ich gar nicht empfehlen, rate ab.

Und das ist selbstverständlich meine persönliche, subjektive Einschätzung. (Nach dem Recht der Meinungsfreiheit.)

HINWEIS:
Zu empfehlen ist immer, weiß ich jetzt, erst mit der Rechtsschutz die Kostenübernahme besprechen. Wichtig ist die Rechnungslegung nach § 34 RVG, da die meisten RS-Versicherungen eine Erst- und Folgeberatung entsprechend der Vergütungsverordnung übernehmen, in meinem Fall jedoch ein Pauschalhonorar nur bis zu Höhe eines Erstberatungsgespräches. Bei Rechnungserhalt das unbedingt prüfen bzw. Im Vorfeld, keine Pauschalvergütung verabreden, sofern eine RS-Versicherung übernehmen wird.

RA Manfred Kaussen - Senftenberg
Benedikt Klein
5/5

Äußerst professionelle und prompte Erledigung meiner Erbangelegenheit.

RA Manfred Kaussen - Senftenberg
Monty Meergans
1/5

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